Übersicht/Rechtsgeschäfte

Was sind Rechtsgeschäfte?

Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen, die ein Rechtsverhältniss begründen (z.B. Kauf) oder aufheben (z.B. Kündigung). Willenserklärungen können mündlich, schriftlich und durch bloßes Handeln abgegeben werden.

Welche Rechtsgeschäfte werden unterschieden?

Die Rechtsgeschäfte werden unterteilt in:

1. einseitige Rechtsgeschäfte (nur eine Willenserklärung ist erforderlich)

  • nicht empfangsbedürftig, d.h. die Willenserklärung wird bereits mit ihrer Abgabe rechtswirksam (z.B. Testament)
  • empfangsbedürftig, d.h. der Betroffene muss darüber in Kenntniss gesetzt werden (z.B. Kündigung, Mahnung)

Bei einseitig verpflichtetem Vertrag werden nur einem Vertragspartner Pflichten auferlegt. (z.B. Bürgschaft)

2. mehrseitige Rechtsgeschäfte bzw. Verträge (min. zwei Willenserklärungen sind erforderlich)

  • schuldrechtlich (Kauf, Miete)
  • sachrechtlich (Eigentumsübertragung)
  • familiengerechte (Ehe)
  • erbrechtliche (Erbvertrag)

Beim mehrseitige verpflichtendem Vertrag haben beide Vertragspartner Pflichten. (z.B. Miete, Kauf)

Nichtigkeit/Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind nicht immer gültig:

  • nichtig d.h. sie sind von vornherein ungültig.
  • anfechtbar d.h. sie haben solange Gültigkeit, bis sie angefochten werden. Mit der Anfechtung werden die Rechtsgeschäfte nichtig.

Welche Rechtsgeschäfte sind nichtig?

  • Geschäfte mit geschäftsunfähigen Personen
  • Geschäfte mit beschränkt geschäftfähigen Personen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Willenserklärungen, die im Zustand der Bewustlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben werden
  • Willenserklärungen die nur zum Schein abgegeben werden
  • Willenserklärungen die offensichtlich nicht ernst genmeint sind
  • Geschäfte die gegen geseitzliche Bestimmungen verstoßen
  • Geschäfte die gegen gesetzliche Formvorschriften verstoßen
  • Geschäfte die gegen die guten Sitten verstoßen

Welche Rechtsgeschäfte sind anfechtbar?

  • Irrtum in der Erklärung (Versprechen, Verschreiben)
  • Irrtum in der Übermittlung (Fehler der Post oder Boten)
  • Irtum über wesentliche Eigenschaften einer Person (Verwechslung)
  • arglistige Täuschung (Fehler einer Ware wird bewusst verschwiegen)
  • widerrechtliche Drohung (Unterschrift wird mit Gewalt erzwungen)

Was ist ein Vertrag?

Der Vertrag ist der Abschluss eines Rechtgeschäftes. Er kommt zustande, indem sich der Wille von zwei oder mehreren Personen zu einem Willen, dem Vertragswillen vereinigt.

Vertragsfreiheit bedeutet, dass die Vertragspartner ihre Verträge grundsätzlich nach ihrem Willen gestallten können.

Die Vertragsfreiheit beinhaltet:

  • Abschlussfreiheit, d.h. jeder kann frei entscheiden, ob wann und mit wem er einen Vertrag abschließt.
  • Inhaltsfreiheit, d.h. der Vertragsinhalt kann frei vereinbart werden.

Welche Bedeutung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)?

sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen. Im Zusammenhang mit den AGB ist folgendes geregetl:

1. Einbeziehung der AGB in den Vertrag

  • sie werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender ausdrücklich auf sie hinweist.
  • Induviduelle Abreden haben Vorang vor den AGB
  • Bestimmungen die überraschend und mehrdeutig sind, werden nicht Bestandteil des Vertrages. (z.B: Kleingedrucktes)

2. Unwirksamkeit der AGB

  • Bestimmungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
  • sind Bestimmungen nicht Bestandteil des Vertrages geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.

3. Klauselverbote

  • unangemessen lange Nachfrist für die zu erbringende Leistung (Nachlieferung, Nachbesserung)
  • kurzfristige Preiserhöhungen für Waren oder Leistungen, die innerhalb von vier Monaten geliefert oder erbracht werden sollen
  • Ausschluss des Anspruchs wegen eines Sachmangels
  • Verkürzung der Verjährungsfrist auf weniger als ein Jahr bei Mängeln
  • Beschränkung des Rechts auf Nacherfüllung

Was ist ein Kaufvertrag?

Bei jedem Kauf eines Gutes wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Er ist normalerweise formlos. Ausnahme: Grundstücksverkauf muss notariell beurkundet werden.

Zustandekommen eines Kaufvertrages

Ein Kaufvertrag wird durch zwei oder mehrere übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die zeitlich erste Willenserklärung heist Antrag und die zweite heist Annahme.

Man unterscheidet zwei Fälle:

  • Die erste Willenserklärung (Antrag bzw. Angebot) geht vom Verkäufer aus, die Annahme erfolgt durch den Käufer (Bestellung).
  • die erste Willenserklärung (Antrag bzw. Bestellung ohne vorausgegangenes Angebot) geht vom Käufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellannahme)

Der gültig zustande gekommene Kaufvertrag beinhaltet das Verpflichtungs- und das Erfüllungsrecht.

Eigentum

Was ist Eigentum?

Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, beliebig mit der Sache verfahren.

Was ist Besitz?

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Eigentümer und Besitzer einer Sache können,

  • ein und dieselbe Person sein(z.B. Wohnen im eigenen Haus)
  • verschiedene Personen sein (z.B. Wohnen in einer Mietwohnung

Wie wird Eigentum übertragen

Eigentum an beweglichen Sachen wird übertragen durch:

  • Einigung beider Parteien dass das Eigentum übergeht.
  • Übergabe der Sache an den Erwerber

Eigentum an unbeweglichen Sachen wird übertragen durch:

  • Einigung beider Parteien vor dem Notar
  • Eintragung ins Grundbuch

Vertretbare/ Nichvertretbare Sachen

  • Vertretbare Sachen (Gattungsware) sind bewegliche Sachen, die nach Mass, Zahl und Gewicht bestimmt werden können, z.B. Geld, Waren
  • Nichvertretbare Sachen (Spezialware) gibt es nur einmal (z.B. „Mona Lisa“)