Lohnabrechnung

Zur Aushöndigung Lohnabrechnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet.

Die Lohnabrechnung muss folgende enthalten:

Daten zum Abrechnungszeitraum

  • Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
  • Art und Höhe der Zuschlöge, sowie sonstige Vergütungen
  • Art und Höhe der Abzüge
  • Abschlagszahlungen und Vorschüsse

Arbeitnehmeranteile /Lohnsteuer

  • Grundsötzlich werden alle Sozialversicherungen (AV, KV, RV, PV) von dem Gesamtbruttoeinkommen (Lohn+ Sparen) errechnet.
  • Die Kirchensteuer und der Solidaritötszuschlag werden von der Lohnsteuer errechnet.
  • Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist.

Beispiel Lohnabrechnung

Lohn2800,00%
*+ einmalige Bezüge00
+ Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers250
+ geldwerte Vorteile/Sachbezüge00
= Bruttobezüge2825,000
– Lohnsteuer450,000
– Kirchensteuer, Steuersatz368,9
– Solidaritötstzuschlag24,755,5
– Rentenversicherung Arbeitnehmer-Anteil281,099,95
– Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer-Anteil46,611,65
– Krankenversicherung Arbeitnehmer-Anteil223,187,9
– Pflegeversicherung Arbeitnehmer-Anteil24,010,85
– Sachbezüge00
= Netto nach Abzug der Steuern und Pflichtbeitröge1739,350
– vermögenswirksames Sparen400
– persönliche Abzüge00
+ steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschödigungen00
= Auszahlung/Überweisung an den Arbeitnehmer1699,350

Lohnsteuerfreibetrag

Der Lohnsteuerfreibetrag ist im Einkommensteuerrecht ein Freibetrag, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Durch den Freibetrag wird die monatliche Bemessungsgrundlage, also das steuerpflichtige Bruttogehalt gesenkt.

Rechtsgrundlage

Der Lohnsteuerfreibetrag wird auf Antrag des Steuerpflichtigen vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Eingetragen werden können u.a.:

  • Werbungskosten soweit sie über dem Arbeitnehmerpauschbetrag liegen
  • Sonderausgaben, soweit sie über dem Pauschbetrag von 36 € liegen
  • außergewöhnliche Belastungen
  • eine Reihe von negativen Einkünften (z.B. Verluste aus Vermietung und Verpachtung)